Lehrertauschverfahren

Drei Lehrkräfte tauschen sich aus

Unbefristet beschäftigte Lehrkräfte aus einem anderen Bundesland, die nach Brandenburg wechseln wollen, können dies im Rahmen des Lehrertauschverfahrens. Den Antrag zum Lehrertauschverfahren stellen Lehrkräfte an die zuständige Behörde ihres Bundeslandes. Unabhängig von einer Teilnahme am Tauschverfahren können sich Lehrkräfte, die nach Brandenburg wechseln möchten, auch direkt über das Bewerber-Online-Verfahren für den brandenburgischen Schuldienst bewerben.
> Bewerbungsportal Schuldienst

Im Rahmen des Tauschverfahrens ist für Lehrkräfte des Landes Brandenburg der Wechsel in ein anderes Bundesland nur zu Beginn des Schuljahres (01. August) möglich. Brandenburger Lehrkräfte können ihren Antrag online ausfüllen unter:
> Lehrertauschverfahren – Brandenburger Lehrkräfte

Bis zum 31. Januar müssen die begründeten Anträge der Versetzungswilligen für das kommende Schuljahr beim zuständigen staatlichen Schulamt eingereicht werden/vorliegen. Das Schulamt Cottbus übernimmt die Zuordnung zum Länderquotentausch in der 14. KW und übermittelt dann die Ergebnisse der KMK-Verhandlung. Danach erhalten die betroffenen Lehrkräfte von ihrem zuständigen  Schulamt eine entsprechende Information und – nach Abschluss der Gremienbeteiligung und Vorlage der Übernahmeerklärung – den entsprechenden Versetzungsbescheid.

Ansprechpartner in den staatlichen Schulämtern für:



Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter