Verfassungstreue-Check für Verbeamtung

Grundgesetz der Bundesreprublik Deutschland©adobestock_U.J.Alexander

Wer sich auf eine Stelle im Brandenburger Schuldienst bewirbt, über eine Lehramtsbefähigung verfügt und die notwendigen persönlichen Voraussetzungen erfüllt, kann in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden.

Für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis müssen folgende fachlichen, persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • fachliche Vorrausetzungen: erfolgreicher Abschluss eines Lehramtsstudiums sowie das erfolgreiche Absolvieren des Vorbereitungsdienstes/Referendariats)
  • persönliche Voraussetzungen: gesundheitliche Eignung, deutsche Staatsangehörigkeit oder eine andere nach § 7 Absatz 1 Beamtenstatusgesetz, keine Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis und das nicht vollendete 47. Lebensjahr.
  • laufbahnrechtliche Vorrausetzungen: eine laufbahngerechte Stelle steht zur Verfügung.

Seit 1. September 2024 ist zudem ein sogenannter Verfassungsschutz-Check rechtlich vorgeschrieben (§ 3a Landesbeamtengesetz), also eine Anfrage beim Brandenburger Verfassungsschutz (§ 2 Absatz 1 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz).


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