Zeugnisanerkennungsstelle
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie:
- Ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben oder
- schriftlich mitteilen, dass Sie sich für ein Studium im Land Brandenburg beworben haben (Eingangsbestätigung der Studieneinrichtung) oder
- nachweislich eine Ausbildung oder Beschäftigung im Land Brandenburg aufnehmen werden (z.B. unterzeichneter Ausbildungsvertrag).
Wir sind nur zuständig für:
- Anerkennung schulischer Abschlüsse aus dem Ausland
- Anerkennung schulischer Abschlüsse aus anderen Bundesländern
- Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
- Anerkennung ausländischer nicht reglementierter Berufe als Berufsabschlüsse.
Wir sind nicht zuständig für:
- Bescheinigung der Fachhochschulreife aus dem Bundesland Brandenburg (Fachhochschulreife)
- Anerkennung ausländischer Lehrerqualifikationen (MBJS)
Alle weiteren zuständigen Anerkennungsstellen finden Sie im Anerkennungs-Finder.
Antragstellung
Ihren Antrag reichen Sie bitte vollständig und auf dem Postweg ein.
Sie können die erforderlichen Unterlagen auch gern persönlich nur am Sprechtag vorlegen. Bitte bringen Sie dann alle erforderlichen Unterlagen laut Checkliste mit. In der Zeugnisanerkennungsstelle werden keine Kopien angefertigt.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit der Anträge beträgt momentan bis zu 6 Monate nach vollständiger Vorlage der Dokumente. Wir bitten Sie, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Posteingangs.
Gebühren
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrages gebührenpflichtig ist.
Die Gebühr kann zwischen 50 Euro und 65 Euro zuzüglich eventuell anfallender Auslagen betragen und richtet sich nach der "Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport" vom 22. Mai 2020.
Informationsblätter und Formulare
- Checkliste zur Antragstellung für die Bewertung schulischer Abschlüsse aus dem Ausland, anderen Bundesländern und im schulischen Bereich erworbener beruflicher Qualifikationen
- Antrag für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
- Antrag auf Anerkennung der Fachhochschulreife anderer Bundesländer für das Land Brandenburg
- Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als staatliche Anerkennung als Erzieher/Erzieherin im Land Brandenburg
- Antrag auf Anerkennung der Berufsfachschulabschlüsse
- Vollmacht Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse
- Informationsblatt über die Verarbeitung personenbezogener Daten