Zeugnisanerkennungsstelle

Jemand hält sein Zeugnis in die Kamera

Aufgrund einer schulamtsinternen Maßnahme ist die Zeugnisanerkennungsstelle am 17.12.2024 von 09:00 bis 12:00 Uhr nicht erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass ab der Kalenderwoche 50 kein Versand von kostenpflichtigen Bescheinigungen aufgrund des Wechsels zum Haushaltsjahr 2025 erfolgt.

Die Zeugnisanerkennungsstelle bewertet schulische Abschlüsse aus dem Ausland bzw. anderen Bundesländern sowie im schulischen Bereich erworbene berufliche Qualifikationen. Die Zeugnisanerkennungsstelle ist im Staatlichen Schulamt Cottbus angesiedelt.

Wir sind zuständig, wenn Sie:

  • Ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben,
  • schriftlich mitteilen, dass Sie sich für ein Studium im Land Brandenburg beworben haben (Eingangsbestätigung der Studieneinrichtung) oder
  • nachweislich eine Ausbildung oder Beschäftigung im Land Brandenburg aufnehmen werden (z.B. unterzeichneter Ausbildungsvertrag).

Antragstellung
Anträge auf Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation, eines Schulabschlusses sowie einer beruflichen schulischen Ausbildung reichen Sie bitte auf dem Postweg ein. Sie können die erforderlichen Unterlagen auch gern persönlich nur am Sprechtag (Dienstag 9 – 12 Uhr und 13 – 16.30 Uhr) vorlegen. Bitte bringen Sie dann alle erforderlichen Unterlagen laut Checkliste mit, in der Zeugnisanerkennungsstelle werden keine Kopien angefertigt.

Informationen zu den Anerkennungskriterien Ihrer Abschlüsse erhalten Sie über das:
> Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen (Datenbank anabin)

Wir bitten Sie, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Posteingangs. Die Bearbeitungszeit der Anträge beträgt momentan bis zu 6 Monate nach vollständiger Vorlage der Dokumente. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrages gebührenpflichtig ist.

Die Gebühr kann zwischen 50 Euro und 65 Euro zuzüglich eventuell anfallender Auslagen betragen und richtet sich nach der "Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport" vom 22. Mai 2020:
> Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

Informationsblätter und Formulare

Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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