Zeugnisanerkennungsstelle
Die Zeugnisanerkennungsstelle bewertet schulische Abschlüsse aus dem Ausland bzw. anderen Bundesländern sowie im schulischen Bereich erworbene berufliche Qualifikationen. Die Zeugnisanerkennungsstelle ist im Staatlichen Schulamt Cottbus angesiedelt.
Wir sind zuständig, wenn Sie:
- Ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben,
- schriftlich mitteilen, dass Sie sich für ein Studium im Land Brandenburg beworben haben (Eingangsbestätigung der Studieneinrichtung) oder
- nachweislich eine Ausbildung oder Beschäftigung im Land Brandenburg aufnehmen werden (z.B. unterzeichneter Ausbildungsvertrag).
Antragstellung
Anträge auf Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation, eines Schulabschlusses sowie einer beruflichen schulischen Ausbildung reichen Sie bitte auf dem Postweg ein. Sie können die erforderlichen Unterlagen auch gern persönlich nur am Sprechtag (Dienstag 9 – 12 Uhr und 13 – 16.30 Uhr) vorlegen. Bitte bringen Sie dann alle erforderlichen Unterlagen laut Checkliste mit, in der Zeugnisanerkennungsstelle werden keine Kopien angefertigt.
Informationen zu den Anerkennungskriterien Ihrer Abschlüsse erhalten Sie über das:
> Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen (Datenbank anabin)
Wir bitten Sie, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Posteingangs. Die derzeitige durchschnittliche Bearbeitungszeit beläuft sich auf 10 bis 12 Wochen nach vollständiger Vorlage der Dokumente. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrages gebührenpflichtig ist.
Die Gebühr kann zwischen 50 Euro und 65 Euro zuzüglich eventuell anfallender Auslagen betragen und richtet sich nach der "Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport" vom 22. Mai 2020:
> Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
Informationsblätter und Formulare
- Checkliste zur Antragstellung für die Bewertung schulischer Abschlüsse aus dem Ausland, anderen Bundesländern und im schulischen Bereich erworbener beruflicher Qualifikationen
- Antrag für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
- Antrag auf Anerkennung der Fachhochschulreife anderer Bundesländer für das Land Brandenburg
- Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als staatliche Anerkennung als Erzieher/Erzieherin im Land Brandenburg
- Antrag auf Anerkennung der Berufsfachschulabschlüsse
- Vollmacht Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse
- Informationsblatt über die Verarbeitung personenbezogener Daten