Staatliche Schulämter
Brandenburgs vier staatliche Schulämter nehmen die Aufsicht über die Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft wahr, sorgen für die Ausstattung der Schulen mit Lehrerstellen und – je nach Fachbedarf der Schulen – für den Einsatz entsprechender Lehrkräfte. Die staatlichen Schulämter sind als untere Schulaufsicht für die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen in ihrem Bereich zuständig.
Die Leiterin und Leiter der staatlichen Schulämter sind Dienstvorgesetzte der Lehrkräfte, der Schulleiterinnen und Schulleiter und des sonstigen pädagogischen Personals. Die Schulrätinnen und Schulräte in den staatlichen Schulämtern führen die Fachaufsicht über die Grundschulen, Förderschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberschulen, Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs, beruflichen Schulen sowie über die Schulen in freier Trägerschaft und beraten die Schulen in pädagogischen und organisatorischen Fragen.
Die Schulaufsicht ist im Land Brandenburg zweistufig aufgebaut, sie umfasst die Gesamtheit der staatlichen Aufgaben zur inhaltlichen, organisatorischen und planerischen Gestaltung und die Beaufsichtigung des Schulwesens. Die oberste Schulaufsicht ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Staatliches Schulamt Brandenburg a.d.H.
zuständig für Brandenburg an der Havel, Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming
Staatliches Schulamt Cottbus
zuständig für Cottbus, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße.
Staatliches Schulamt Frankfurt Oder)
zuständig für Barnim, Frankfurt (Oder), Oder-Spree, Märkisch-Oderland und die Uckermark.
Staatliches Schulamt Neuruppin
zuständig für Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und die Prignitz.