Abteilungsleiter (m/w/d) an einem Oberstufenzentrum im Bereich des Staatlichen Schulamtes Cottbus
Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Cottbus ist vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt, zum 01.08.2025 die Stelle als Abteilungsleiter der Abteilung 4 (m/w/d) am
Oberstufenzentrum II
des Landkreises Spree-Neiße
Makarenkostraße 8/9
03050 Cottbus/Chόśebuz
neu zu besetzen.
Die Abteilung 4 umfasst den Bildungsgang der Berufsschule zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung für die Berufe Sozialversicherungsfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen und Steuerfachangestellte/r.
Aufgaben:
Leitung und Weiterentwicklung der Abteilung auf kollegialer Grundlage; selbstständige Wahrnehmung der Aufgaben als Mitglied der Schulleitung des OSZ gemäß Geschäftsverteilungsplan sowie das Zusammenwirken mit den Leiterinnen und Leitern der anderen Abteilungen; selbstständige und eigenverantwortliche Planung, Koordinierung und Abstimmung des Lehrkräfteeinsatzes und schulischer Prüfungen im Rahmen der Entscheidungen des Schulleiters; Kommunikation und Abstimmung zu allen schulischen und außerschulischen Belangen mit den Kooperationspartnern, allgemeinbildenden Schulen, Verbänden, Hochschulen, Kammern, Schulträger, Schulaufsicht und sonstigen Institutionen; Unterstützung der Arbeit der Mitwirkungsgremien; Feststellung der Fortbildungsbedarfe und Koordinierung der Wahrnehmung der Fortbildungsangebote in der Abteilung; Planung, Anleitung und Unterstützung der pädagogischen und fachlichen Arbeit zur Sicherung der Qualitäts- und Schulentwicklung; Gewährleistung des geordneten Schulbetriebs am Standort der Abteilung; Information und Beratung der Schülerinnen und Schüler über die Wahl der Unterrichtsangebote in der Abteilung; Abwesenheitsvertretung innerhalb der Schulleitung; kontinuierliche Evaluation der Tätigkeit der der Abteilung zugeordneten Lehrkräfte und der eigenen Arbeit; Kenntnis und Umsetzung der relevanten Rechtsvorschriften.
Voraussetzungen:
Befähigung für die Laufbahn der Studienrätin oder des Studienrates mit Lehrbefähigung für mindestens eine berufliche Fachrichtung, die dem Ausbildungsprofil der Abteilung entspricht; mehrjährige, mindestens drei Jahre umfassende Bewährung in der Unterrichtspraxis an beruflichen Schulen.
Anforderungen:
Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule, sowie zum engen Zusammenwirken mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter, dem Schulträger, der Schulaufsicht, den Mitwirkungsgremien, den Ausbildungsbetrieben, den zuständigen Stellen gemäß Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und der Bundesagentur für Arbeit; Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, hohe Belastbarkeit, umfassende Kenntnisse über die Leitung und Organisation des Schulbetriebes; gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule, der Bildungsgangverordnungen sowie über regionale Kenntnisse; der Nachweis einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements ist erwünscht.
Weitere Hinweise:
Die Stelle kann mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Sie ist mit der Besoldungsgruppe A 15 BbgBesG bzw. Entgeltgruppe 15 TV-L bewertet.
Die Funktion als Abteilungsleiter wird zur Feststellung der Bewährung in der Funktion übertragen. Die Feststellung der Bewährung erfolgt nach Ablauf eines Jahres. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.
Schwerbehinderte Menschen werden nach Maßgabe des § 2 SGB IX bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 07.01.2025 zu richten an das
Staatliches Schulamt Cottbus
Herr Uwe Mader
Blechenstraße 1
03046 Cottbus/Chόśebuz.
Hinweis zum Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet.
Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung in dem Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.