Schulleitungsstellen Schulamt Neuruppin
Rektor an einer Oberschule als Leiter des Primarstufenbereiches – Primarstufenleiter (m/w/d) im Bereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin
Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin ist vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Primarstufenleiter (m/w/d) an der
Kooperationsschule Friesack mit Primarstufe
Sonnenweg 6
14662 Friesack
neu zu besetzen.
Aufgaben:
Die Aufgaben bestimmen sich nach der von der Schulleitung beschlossenen Aufgabenverteilung. Folgende Aufgaben können zum Arbeitsfeld des Primarstufenleiters gehören: inhaltliche Ausgestaltung der Primarstufe im Rahmen der geltenden Vorschriften; Beratung und Besuch der in der Primarstufe tätigen Lehrkräfte im Unterricht; Unterstützung der Schulleiterin oder des Schulleiters beim Verfahren der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 und beim Übergangsverfahren an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen; Förderung von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe; Gewährleistung der Einhaltung von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Zusammenwirken mit den Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern mit dem Ziel der Sicherung und Entwicklung der Qualität schulischer Arbeit.
Voraussetzungen:
Befähigung für die Laufbahn der Lehrerin oder des Lehrers für die Primarstufe; mehrjährige, mindestens drei Jahre umfassende Bewährung in der Unterrichtspraxis in der Primarstufe.
Anforderungen:
Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule sowie zum engen Zusammenwirken mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter, dem Schulträger, dem staatlichen Schulamt und den Mitwirkungsgremien; Durchsetzungs- und Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; umfassende Kenntnisse des brandenburgischen Schulrechts; gute gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule; geeignete Fortbildungen sind wünschenswert.
Weitere Hinweise:
Die Stelle kann mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Sie ist mit der Besoldungsgruppe A 14 BbgBesG bzw. Entgeltgruppe 14 TV-L bewertet.
Die Funktion als Primarstufenleiter wird zur Feststellung der Bewährung in der Funktion übertragen. Die Feststellung der Bewährung erfolgt nach Ablauf von neun Monaten. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.
Schwerbehinderte Menschen werden nach Maßgabe des § 2 SGB IX bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 07.01.2025 zu richten an das
Staatliches Schulamt Neuruppin
Herr Menzel
Trenckmannstraße 15
16816 Neuruppin.
Hinweis zum Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet.
Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung in dem Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.