Schulleitungsstellen Schulamt Neuruppin
Stellvertretender Schulleiter (m/w/d) an einem Oberstufenzentrum im Bereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin
Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin ist vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als stellvertretender Schulleiter (m/w/d) am
Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum
Berliner Straße 78
16761 Hennigsdorf
neu zu besetzen.
Das Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum besteht aus 3 Abteilungen.
Die Abteilung 1 umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Berufliches Gymnasium) und die Fachoberschule.
Die Abteilung 2 umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule Fachschule Metall, KFZ, Transport, Elektrotechnik, Mechatronik.
Die Abteilung 3 umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung in bautechnischen Berufen, Vermessungstechnik/Geomatik, die Berufsvorbereitung sowie die Berufsgrundbildung.
Aufgaben:
Vertretung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei Abwesenheit oder Verhinderung; selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Geschäftsverteilungsplan; Unterstützung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben, insbesondere beim Zusammenwirken mit Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern mit dem Ziel der Sicherung und Entwicklung der Qualität schulischer Arbeit, der Sicherung einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit, der Gewährleistung der Schulprofilbildung und des Prozesses der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung eines Schulprogramms; Förderung der Schule als eine sich entwickelnde Organisation auf der Grundlage eines pädagogischen Grundkonsenses und einer auf bauenden Schulkultur und der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Behörden.
Voraussetzungen:
Befähigung für die Laufbahn der Studienrätin oder des Studienrats (allgemeinbildende Fächer oder mit mindestens einem beruflichen Fach, das dem Ausbildungsprofil des Oberstufenzentrums entspricht) oder Befähigung für die Laufbahn der Lehrerin oder des Lehrers im berufstheoretischen Unterrichts in der Sekundarstufe II mit einer Ausbildung, die dem Ausbildungsprofil des Oberstufenzentrums entspricht; mehrjährige, mindestens drei Jahre umfassende Bewährung in der Unterrichtspraxis an beruflichen Schulen.
Anforderungen:
Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie zum engen Zusammenwirken mit dem Schulträger, der Schulaufsicht und den Mitwirkungsgremien; Durchsetzungs- und Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; erwartet wird Engagement, Eigenständigkeit sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit; fundierte Kenntnisse über das Schulrecht im Land Brandenburg; umfassende Kenntnisse über die Leitung und Organisation des Schulbetriebes; gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule; der Nachweis einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements ist erwünscht.
Weitere Hinweise:
Die Stelle kann mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Sie ist mit der Besoldungsgruppe A 15 BbgBesG zuzüglich Amtszulage bzw. Entgeltgruppe 15 TV-L zuzüglich Entgeltgruppenzulage bewertet.
Die Funktion als stellvertretender Schulleiter wird zur Feststellung der Bewährung in der Funktion übertragen. Die Feststellung der Bewährung erfolgt nach Ablauf eines Jahres. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.
Schwerbehinderte Menschen werden nach Maßgabe des § 2 SGB IX bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 19.04.2025 zu richten an das
Staatliches Schulamt Neuruppin
Herr Menzel
Trenckmannstraße 15
16816 Neuruppin.
Hinweis zum Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet.
Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung im Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.