Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse Zeugnisanerkennungsstelle für das Land Brandenburg

Die Zeugnisanerkennungsstelle des Landes Brandenburg bewertet schulische Abschlüsse aus dem Ausland/aus anderen Bundesländern sowie im schulischen Bereich erworbene berufliche Qualifikationen.

Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben, 
  • schriftlich mitteilen, dass Sie sich für ein Studium im Land Brandenburg beworben haben (Eingangsbestätigung der Studieneinrichtung) oder
  • nachweislich eine Ausbildung oder Beschäftigung im Land Brandenburg aufnehmen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Unterlagen immer gebührenpflichtig ist.

Kontakt

Staatliches Schulamt Cottbus
Blechenstraße 1
03046 Cottbus

E-Mail: Zeugnisanerkennung.CB@schulaemter.brandenburg.de

Tel.:    0355/4866 – 219     0355/4866 – 418     0355/4866 – 510
          0355/4866 – 516     0355/4866 – 518     0355/4866 – 512

Antragstellung:
Anträge auf Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation, eines Schulabschlusses sowie einer beruflichen schulischen Ausbildung reichen Sie bitte per E-Mail und auf dem Postweg ein. Sie können die erforderlichen Unterlagen auch gern persönlich nur am Sprechtag (Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr) vorlegen. Bringen Sie dann alle erforderlichen Unterlagen laut Merkblatt mit – in der Zeugnisanerkennungsstelle werden keine Kopien angefertigt.

Informationen zu den Anerkennungskriterien Ihrer Abschlüsse erhalten Sie über das Informationssystem der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter www.anabin.kmk.org.

Bearbeitungszeiten:
Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Posteinganges.
Wir bitten Sie, von Anfragen zum Bearbeitungsstand in den ersten 4 Wochen abzusehen, da jede Anfrage nach dem Stand der Bearbeitung, per E-Mail oder Telefon, eine zügige Bearbeitung der Anträge verhindert.

letzte Änderung am 19.09.2023

Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen

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Anerkennung von ausländischen Fachschul- und Berufsfachschulabschlüssen

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Anerkennung ausländische Lehrerqualifikation

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